Seilbahn-Kategorien
Die drei Grundformen der Seilbahn
Eine mögliche Unterscheidung in drei grundlegend verschiedene Kategorien lässt sich im Hinblick auf die Art der Beförderung der Fahrgäste treffen. Die erste Kategorie bilden dabei sogenannte Standseilbahnen, die sich während des Transports von Waren oder Personen durch eine bodengeführte Trassierung auszeichnen. Zur Beförderung der Personen kommen Fahrzeuge zum Einsatz, welche zwar von einem Seil gezogen werden, die Tragefunktion übernehmen aber entweder Schienen oder gar der Boden selbst. Die Standseilbahn ist die lebendige Erinnerung daran, dass sich Seilbahnen nach heutigem Verständnis Mitte des 19. Jahrhunderts aus der Eisenbahn entwickelten. Das Prinzip der Nutzung von Schienen wurde übernommen, bewegt werden die Fahrzeuge aber von einem Drahtseil. Nicht damit zu verwechseln ist die ebenfalls häufig im Gebirge anzutreffende Zahnradbahn. Deren Fahrzeuge nutzen das Zahnrad als zusätzliche Traktionshilfe, greifen aber nicht auf ein Seil zurück und fallen daher auch nicht unter den Begriff der Seilbahn.
Diesem bodengebundenen Prinzip stehen als zweite Kategorie Luftseilbahnen gegenüber. Die Luftseilbahn zeichnet sich, wie der Name bereits erahnen lässt, durch eine bodenunabhängige Trassierung aus. Im engeren Sinne wird der Begriff Luftseilbahn häufig nur für Seilbahnen mit zwei pendelnden Grosskabinen genutzt. Bei der vorliegenden Kategorisierung soll aber eine weiter gefasste Definition erfolgen, sodass unter Luftseilbahnen all jene Systeme zu verstehen sind, die lediglich in Form einzelner Zwischenstützen einen Bodenkontakt aufweisen. Die Fahrzeuge hängen bei diesem Prinzip an einem oder mehreren Seilen, welche sowohl eine Zug- als auch eine Tragefunktion übernehmen. Neben den klassischen Grosskabinen zählen also auch Sessel- und Kleinkabinenbahnen zu den Luftseilbahnen.
Sogenannte Schlepplifte vereinen die beiden zuvor genannten Prinzipien und bilden damit eine dritte grundlegende Kategorie. Zwar weisen auch Schlepplifte, genau wie Luftseilbahnen, eine grundsätzlich bodenunabhängige Trassierung mit Zwischenstützen auf, allerdings besitzt das Förderseil, ähnlich wie bei Standseilbahnen, in erster Linie nur eine Zugfunktion. Die Fahrgäste gleiten – gezogen von einer Schleppvorrichtung oder dem Förderseil selbst – mit Sportgeräten über den Boden, welcher im weiteren Sinne die Tragefunktion übernimmt. Schlepplifte werden umgangssprachlich häufig auch als Skilifte bezeichnet. Weil der Anwendungsbereich von Schleppliften aber über den Wintersport hinausgeht, sind die Bezeichnungen streng genommen nicht deckungsgleich. Schlepplifte kommen beispielsweise nämlich auch zum Bergtransport von Schlitten auf Rodelbahnen zum Einsatz.
Aus der engen Verwandtschaft von Luftseilbahnen und Schleppliften resultiert, dass im Laufe der Geschichte auch hybride Systeme Anwendung gefunden haben. Sogenannte Kombilifte können im Winter als Schlepplifte betrieben werden, während im Sommer stattdessen Sessel ans Seil gehängt werden und sie damit gemäss der vorliegenden Kategorisierung zu den Luftseilbahnen zählen.
Die verschiedenen Betriebsprinzipien
Neben den drei grundlegenden Kategorien lassen sich Seilbahnen auch noch bezüglich weiterer technischer Kriterien unterscheiden. Grundverschieden sind die beiden Ausprägungen des Betriebsprinzips. Eine Form stellt der Pendelbetrieb dar. Bei diesem bewegen sich (meist, aber nicht immer) zwei Fahrzeuge zwischen den Stationen hin und her. Sie pendeln also immer auf derselben Fahrspur und halten in den jeweiligen Stationen an. Der Ein- und Ausstieg der Fahrgäste erfolgt dabei stets im Stillstand. Der Pendelbetrieb ist bei allen drei grundlegenden Seilbahn-Kategorien anzutreffen, am meisten verbreitet ist das Prinzip aber bei Standseilbahnen und grossen Luftseilbahnen.
Hiervon abzugrenzen ist der Umlaufbetrieb, bei dem die Fahrzeuge von einem oder mehreren umlaufenden Seilen kontinuierlich bewegt werden. Sie fahren also immer auf derselben Fahrspur zur nächsten Station und dann auf der anderen Seite wieder zurück. Da sich die Bewegungsrichtung der Seile während des Betriebs also nicht ändert, können grundsätzlich beliebig viele Fahrzeuge eingesetzt werden. Auch dieses Prinzip ist bei allen drei grundlegenden Seilbahn-Kategorien anzutreffen, meistens jedoch bei Schleppliften und Luftseilbahnen mit offenen Sesseln oder kleineren Kabinen. Die Fahrzeuge müssen dabei nicht in kontinuierlichen Abständen am Seil hängen, sondern können auch im Konvoi fahren. Dieser Fall wird auch als Gruppenbahn bezeichnet.
Die unterschiedlichen Seilsysteme
Das Seil ist der integrale Bestandteil einer jeden Seilbahn. Seit Jahrhunderten kommen Stahlseile im Seilbahnbau zum Einsatz, die sich durch einen stufenweisen Aufbau aus einzelnen Drähten auszeichnen. Die Einzeldrähte werden zu Litzen zusammengeführt und schliesslich um die sogenannte Seele des Seils gewunden. Die Seile einer Seilbahn können grundverschiedene Funktionen übernehmen. Zu unterscheiden ist hierbei die Tragefunktion von der Zugfunktion. Die Tragefunktion des Seils stellt dabei sicher, dass die Fahrzeuge der Seilbahn eine gewünschte Höhe über dem Boden einhalten. Die Zugfunktion ist dafür verantwortlich, dass die Fahrzeuge in die gewünschte Richtung bewegt werden.
Bei vielen Seilbahnen vereint ein einzelnes Seil die Trage- und Zugfunktion. Dieses wird dann üblicherweise als Förderseil bezeichnet. Je nach Art der Seilbahn kann ein Seil aber auch nur eine der beiden Funktionen übernehmen. Der offensichtlichste Fall ist die Standseilbahn, bei der die Tragefunktion durch die Schienen übernommen wird und das Seil einzig die Zugfunktion übernimmt. Die Funktionen können aber auch auf mehrere verschiedene Seile verteilt werden. Häufig anzutreffen ist dieser Fall bei grossen Luftseilbahnen, die separate Seile für die Tragefunktion besitzen, sogenannte Tragseile, und Seile, die die Zugfunktion übernehmen. Letztere werden dabei als Zugseile bezeichnet.
Aus diesem Grund lassen sich zwei grundlegende Seilsysteme unterscheiden. Auf der einen Seite steht das Einseilsystem, bei dem entweder nur eine der beiden Funktionen durch ein einzelnes Seil erfüllt wird (z. B. bei der Standseilbahn) oder die beiden Funktionen in einem Förderseil vereint werden. Letzterer Fall ist beispielsweise meist bei Schleppliften und Sesselbahnen anzutreffen. Davon abzugrenzen ist das Zweiseilsystem, bei dem die Trage- und Zugfunktion auf verschiedene Seile aufgeteilt wird. Bei einem Zweiseilsystem müssen also mindestens zwei Seile vorhanden sein, es können aber auch durchaus weitere hinzukommen. So ist bei grossen Luftseilbahnen beispielsweise häufig der Fall anzutreffen, dass zwei Tragseile je Fahrspur und ein zusätzliches Zugseil vorhanden sind.

Frühe Form des Zweiseilsystems mit einem umlaufenden Zugseil und je einem Tragseil für die berg- und talfahrende Spur bei einer Kabinenbahn mit Umlaufbetrieb.
Umgangssprachlich und im Marketing ist bei solchen Anlagen mit zwei Tragseilen und einem Zugseil wegen der Gesamtzahl an Seilen häufig auch von einer Dreiseilbahn die Rede. Da Seilbahnen aber durchaus auch weit mehr als insgesamt drei Seile besitzen können, ist die Gesamtzahl der Seile keine sinnvolle Kategorisierungsmöglichkeit. Die Unterscheidung zwischen Ein- und Zweiseilsystem bezieht sich also nicht auf die Gesamtzahl der eingesetzten Seile, sondern auf die unterschiedlichen Funktionen, die diese Seile übernehmen.
Die Vielfalt der Fahrzeuge
In den vorherstehenden Abschnitten ist immer wieder von sogenannten Fahrzeugen die Rede. Fahrzeuge bezeichnen als Oberbegriff alle Formen von Transportmitteln, die eine Seilbahn für den Waren- oder Personentransport besitzen kann. Synonym wird für die Fahrzeuge häufig auch der Begriff Betriebsmittel verwendet. Doch welche Fahrzeugkategorien lassen sich unterscheiden?
Die kleinsten und leichtesten Fahrzeuge sind bei Schleppliften im Einsatz. Solche Schleppgehänge existieren in verschiedenen Formen. Im deutschsprachigen Raum am bekanntesten ist der Einzugsapparat mit Bügeln (lokal auch als Anker bezeichnet) oder Tellern. Diese sind mit einer aufgewickelten Schnur am Einzugsapparat befestigt und werden bei der Benutzung durch einen Fahrgast ausgezogen. Weltweit heute insgesamt aber immer noch häufiger anzutreffen sind sogenannten Stangenschlepplifte, bei denen die Fahrgäste von einer ausziehbaren Stange und einem Teller den Berg hinaufgezogen werden. Bei frühen Schleppliften in den 30er Jahren waren zudem Gurte verbreitet, die sich der Fahrgast vor der Bergfahrt umband. Der Gurt war an einer Schnur befestigt, die vom Stationsbediensteten an das Förderseil geklemmt wurde. Diese Form ist allerdings bereits seit langer Zeit ausgestorben.
Bei Luftseilbahnen lassen sich zwei verschiedene Fahrzeugarten unterscheiden. Sessel bezeichnen dabei offene Fahrzeuge, bei denen ein Fahrgast oder mehrere Fahrgäste nebeneinander sitzend befördert werden. Vor einem unbeabsichtigten Herausfallen sind sie dabei meistens durch einen Schliessbügel geschützt. Häufig werden die Sessel auch durch Wetterschutzhauben ergänzt, die von den Fahrgästen im Bedarfsfall geschlossen werden können.
Hiervon zu unterscheiden sind Kabinen (umgangssprachlich oft auch als Gondeln bezeichnet), bei denen sich zwei oder mehrere Fahrgäste sitzend oder stehend befördert werden. Die Kabinen sind dabei meist geschlossen und besitzen Scheiben mit Fenstern, speziell bei älteren Anlagen sind aber auch offene Kabinen anzutreffen. Bei diesen meist zweiplätzigen Fahrzeugen sitzen sich die Fahrgäste gegenüber oder stehen in einem offenen Korb. Letztere Form wird daher meist auch als Korblift bezeichnet.
Auch bei Standseilbahnen sind geschlossene Fahrzeuge weit verbreitet. Diese sind grundsätzlich der Kabine sehr ähnlich, werden allgemein aufgrund ihrer Herkunft analog zur Eisenbahn aber als Wagen bezeichnet.
Die Befestigung der Fahrzeuge am Seil
Eine letzte grundlegende Unterscheidung zur Kategorisierung von Seilbahnen kann schliesslich dahingehend getroffen werden, wie die Fahrzeuge am Seil befestigt sind. Dabei ist die fix geklemmte Variante von der kuppelbaren zu unterscheiden.
Bei fix geklemmten Seilbahnen sind die Fahrzeuge fest mit dem Förderseil (beim Einseilsystem) oder dem Zugseil (beim Zweiseilsystem) verbunden. Im laufenden Betrieb werden die Fahrzeuge nicht vom Seil gelöst, sodass sie sich stets mit der gleichen Geschwindigkeit wie das Förder- oder Zugseil bewegen. Üblicherweise ist dieses Prinzip mit dem Pendelbetrieb kombiniert, da bei diesem die Anlage für den Ein- und Ausstieg anhält und so ein gefahrloser Fahrgastwechsel stattfinden kann. Auch bei Umlaufbahnen ist dieses Prinzip aber weit verbreitet. Die Fahrgäste steigen dann z. B. bei einer Sesselbahn ein, während sich der Sessel auf sie zu bewegt. Das gleiche Vorgehen ist auch beim Schlepplift anzutreffen.
Hiervon zu unterscheiden sind kuppelbare Seilbahnen, bei denen die Fahrzeuge während des laufenden Betriebs automatisch vom Förder- oder Zugseil getrennt und wieder damit verbunden werden. Dieses Prinzip ist überwiegend mit dem Umlaufbetrieb verbunden und ermöglicht es, dass die Fahrgäste in den Stationen in stehende oder langsam fahrende Fahrzeuge einsteigen können. Bei der Stationsausfahrt werden die Fahrzeuge dann kontinuierlich auf die Geschwindigkeit des Förder- oder Zugseils beschleunigt und automatisch daran befestigt. An der nächsten Station läuft der Vorgang schliesslich in umgekehrter Reihenfolge ab, indem die Fahrzeuge vom Seil gelöst und verzögert werden. Auf diese Weise sind beim kuppelbaren Prinzip deutlich höhere Geschwindigkeiten auf der Strecke möglich als beim fix geklemmten Prinzip, was die Fahrzeiten erheblich reduziert und den Komfort beim Ein- und Ausstieg erhöht.
Die Fixierung am Seil erfolgt in beiden Fällen durch sogenannte Klemmen. Fixe Klemmen bringen die erforderliche Klemmkraft üblicherweise durch eine Feder auf, welche die sogenannten Klemmbacken an das Seil drücken. Bei den Kuppelbaren Klemmen wird die Kraft entweder durch Federn oder – bei älteren Systemen – durch das Eigengewicht des Fahrzeugs aufgebracht. Durch entsprechende Hebel werden die Klemmbacken bei der Stationsein- und -ausfahrt entlastet und die Klemme somit automatisch geöffnet.
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