80 Seilbahnen Einschränkungen aufgebrummt

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Dani
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80 Seilbahnen Einschränkungen aufgebrummt

Beitrag von Dani »

zisch.ch hat geschrieben:80 Seilbahnen Einschränkungen aufgebrummt

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^^ Hat den Stein ins Rollen gebracht: Der Sesselliftunfall mit tödlichem Ausgang auf der Kleinen Scheidegg im Januar 2008. (Bild Keystone)

Der Bund hat bei rund 80 Schweizer Seilbahnen betriebliche Einschränkungen aus Sicherheitsgründen verfügt. Betroffen sind Bahnen, die die technischen Anforderungen zur Seilführung noch nicht erfüllen.

Nach dem tödlichen Unglück auf der Sesselbahn Fallboden vom 3. Januar dieses Jahres und einem weiteren Sesselbahnunfall vom vergangenen Februar hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei allen ähnlichen Anlagen Details zur Seilführungstechnik auf den Stützen erhoben, wie das BAV am Donnerstag mitteilte. Gut 300 der 650 konzessionierten Seilbahnanlagen waren einbezogen. Einige dieser Unternehmen haben laut BAV bei ihren Anlagen Abweichungen bei der Tiefe der Rillen in den Seilrollen, bei den Seilfängern und den Drehbegrenzungen der Wippen gemeldet. Teilweise wurden diese Abweichungen bei den technischen Anforderungen inzwischen aber korrigiert. Zusätzlich fordert das BAV gemäss den europäischen Vorschriften ein äusseres Rollenbord.

Massnahmen bei böigem Wind
Die rund 80 Sesselbahnen und Seilbahnen mit kleinen Kabinen, die die Vorgaben nicht erfüllen, müssen dem BAV nun bis Ende April nächsten Jahrs Massnahmen aufzeigen, wie sie die Vorschriften einhalten oder ein vergleichbares Sicherheitsniveau erreichen können. Das BAV wird diese dann beurteilen und eine Frist setzen. Damit die Sicherheit bei diesen Bahnen aber trotzdem gewährleistet ist, verfügt das BAV betriebliche Einschränkungen, die bis zur Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen gelten. Die Einschränkungen betreffen den Betrieb bei böigem Wind. Laut BAV ist denkbar, die Grenzwerte für Windwarnung und -alarm herabzusetzen, die Vorschriften für das Personal bei Warnung oder Alarm anzupassen oder die Fahrgeschwindigkeit zu senken. Mit diesen Massnahmen seien die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb erfüllt, heisst es. Die betroffenen Anlagen müssen ihre Betriebsvorschriften anpassen und können die Bahnen in der Wintersaison erst in Betrieb nehmen, wenn sie vom BAV grünes Licht erhalten haben.

Das BAV weist darauf hin, dass die Seilführung bei der Sesselbahn Fallboden nach dem Unglück vom vergangenen Januar markant verbessert wurde. Zudem wurde die Früherkennung des Windaufkommens verbessert. Eine zweite Anlage in der Region Gstaad sei nach einer Seilentgleisung im Februar 2008 durch zwei neue Anlagen ersetzt worden, heisst es.
Bilder von Seilbahnen und Skiliften: www.seilbahnbilder.ch
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