Sehr sehr unglücklich sowas.Drama im Kanton Schwyz: Ein Ehepaar ist mit seinem einjährigen Kind von einer Transportseilbahn gestürzt. Die Eltern kamen ums Leben, das Kind überlebte schwer verletzt.
storybild
Das Unglück ereignete sich auf der Alp Bärlaui in Innerthal SZ. (Bild: hikr.org)
Um 12.30 setzt sich auf der Alp Bärlaui, oberhalb von Innerthal im Kanton Schwyz eine Transportseilbahn in Bewegung. Drei Personen fahren mit - eine 31-jährige Frau, ihr 38-jähriger Schweizer Ehemann und das erst gerade ein Jahr alte Baby des Paars, das ferienhalber in der Region zu Besuch war. Plötzlich - die Bahn hatte 900 Meter zurückgelegt und befand sich noch etwa auf 1000 Meter über Meer - gerät die Transportkiste ins Rutschen, stürzt in die Tiefe. Mit ihr fällt auch das Ehepaar und das Baby, das in einem Tragrucksack mitgeführt wurde.
Die Erwachsenen hatten keine Chance: Sie stürzten 30 Meter in ein steiles Waldstück, fielen unterhalb der Seilbahn über eine mehrere Meter hohe Felswand. Sie zogen sich tödliche Verletzungen zu. Das Baby blieb dank seinem Tragrucksack an Ästen und im Gestrüpp hängen und blieb deswegen vor dem Sturz über die Felswand bewahrt. Es konnte mit schweren Verletzungen geborgen werden.
Warum fuhren auf der Transportseilbahn Personen mit?
Zwei Dutzend Einsatzkräfte des Rettungsdienstes Lachen, der SAC-Sektion Zindelspitz und der Kantonspolizei Schwyz standen im Einsatz. An der Bergung und der Tatbestandsaufnahme waren auch zwei Rega-Helikopter und ein Helikopter der Kantonspolizei Zürich beteiligt.
Unklar ist, weshalb die drei überhaupt mit der Seilbahn mitgefahren waren, ist diese für Personentransporte doch nicht zugelassen. Florian Grossmann, Sprecher der Schwyzer Kantonspolizei, teilte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA mit, dass die Seilbahn von einem Mitarbeiter des Alpbetriebs bedient worden war. Der Unfallhergang wird von der Kantonspolizei Schwyz und der Staatsanwaltschaft March abgeklärt.
Seilbahnforum
Absturz einer Transportseilbahn Kt. Schwyz
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Absturz einer Transportseilbahn Kt. Schwyz
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Re: Absturz einer Transportseilbahn Kt. Schwyz
Das habe ich auch gerade gelesen. Sehr tragisch. Aber ich frage mich jetzt, warum die auf einer Transportseilbahn mitfahren? Bei allen diesen Kleinseilbahnen steht doch ein Schild, dass man gerade eben nicht mitfahren darf! Wer hat die denn einsteigen lassen?
- salvi11
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Re: Absturz einer Transportseilbahn Kt. Schwyz
Die Versuchung mit der gemütlichen Seilbahn zu fahren statt zu wandern ist natürlich schon riesen gross und das erst noch mit einem Kleinkind.
.. und ehrlich gesagt, wir wären auch gefahren wenn wir die Möglichkeit gehabt hätten. Oder nicht?
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Re: Absturz einer Transportseilbahn Kt. Schwyz
Sicherlich ein trauriges ereigniss.salvi11 hat geschrieben:Die Versuchung mit der gemütlichen Seilbahn zu fahren statt zu wandern ist natürlich schon riesen gross und das erst noch mit einem Kleinkind.
.. und ehrlich gesagt, wir wären auch gefahren wenn wir die Möglichkeit gehabt hätten. Oder nicht?
Ja sicher als kleiner wollte ich immer unbedingt mit den Kleinkisten fahren auch teilweise heute noch
Ich wette es wird wieder eine ganze Seite dafür im Blick reseviert und daneben das kleine kästchen mit dem Autounfall.
Wegen solchen Sachen werden Materialseilbahnen auch Konssesionen und Neubauten CEN Normen mit der Zeit einhalten müssen.
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Re: Absturz einer Transportseilbahn Kt. Schwyz
Auf jeden Fall.Wegen solchen Sachen werden Materialseilbahnen auch Konssesionen und Neubauten CEN Normen mit der Zeit einhalten müssen.
Denn selbst eine simple Materialseilbahn darf nicht einfach so abstürzen.
Wenn es dumm läuft könnten ja völlig unbeteiligte Passanten gefährdet werden.
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Re: Absturz einer Transportseilbahn Kt. Schwyz
TPD so meinte ich es nicht
Mit dem meinte ich das wegen einem dämlichen Unfall wo man eindeutig selbst schuld ist gesetzte unötige gesetzes verschäfungen gemacht werden.
Das fürt noch einem grösseren gesetztesdschungel und werden nur mehr Hubschraube durch die Alpen donnern! weil die Betreiber sich durch teure sicherheits systeme keine Bahn mehr leisten können!!! du als Seilbahnfreund solltest doch es wissen!
Da wird man eher eher von einem Stein oder Blitz getroffen oder man stürzt beim Wandern in den Abgrund.
wen eine Materialseilbahn kommt must du ja nicht darunter stehen du übertreibst es einfach!!
Da sieht man wie bei Seilbahen immer übertrieben wird!
Wen jemand beim Wandern abstürzt intersierts es niemanden.
Mit dem meinte ich das wegen einem dämlichen Unfall wo man eindeutig selbst schuld ist gesetzte unötige gesetzes verschäfungen gemacht werden.
Das fürt noch einem grösseren gesetztesdschungel und werden nur mehr Hubschraube durch die Alpen donnern! weil die Betreiber sich durch teure sicherheits systeme keine Bahn mehr leisten können!!! du als Seilbahnfreund solltest doch es wissen!
Da wird man eher eher von einem Stein oder Blitz getroffen oder man stürzt beim Wandern in den Abgrund.
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Re: Absturz einer Transportseilbahn Kt. Schwyz
Bis der Helikopter günstiger ist als eine Seilbahn müssen wohl noch einige tausend Gesetze und Hürden eingebaut werden.
Ich denke man sollte bei Materialseilbahnen auch eine gewisse Eigenverantwortung dem Besitzer lassen. Eine Konzession für Materialseilbahnen wäre meiner Meinung ein Schritt zu weit, ich denke eher man sollte einerseits Normen für den Bau bestimmen, andererseits eine regelmässige Wartung durch den Hersteller vorschreiben. Inwiefern und ob eine solche Wartung gesetztlich verankert werden kann ist dann die andere Frage.
Ich bin der Meinung, wenn die oben genannten Punkte quasi als "Regelungen" klar aufgestellt werden, könnte man die Sicherheit von Materialseilbahnen ohne die Nachteile einer Konzession verbessern.
Nicht vergessen darf man aber, dass ein Personentransport auf einer Materialseilbahn immer auf eigene Verantwortung geschieht und strengere Regeln, Normen oder eine Konzession diesen niemals, auch nicht nur schon minimal, rechtfertigen dürfen.
Ich denke man sollte bei Materialseilbahnen auch eine gewisse Eigenverantwortung dem Besitzer lassen. Eine Konzession für Materialseilbahnen wäre meiner Meinung ein Schritt zu weit, ich denke eher man sollte einerseits Normen für den Bau bestimmen, andererseits eine regelmässige Wartung durch den Hersteller vorschreiben. Inwiefern und ob eine solche Wartung gesetztlich verankert werden kann ist dann die andere Frage.
In einem solchen Fall sollte meiner Meinung der Besitzer der Bahn haften, wenn denn die Wartungen nicht regelmässig ausgeführt wurden und die Bahn in schlechtem Zustand war. Inwiefern der Besitzer oder der Hersteller oder eventuell auch eine Drittperson schuld ist müsste man dann von Fall zu Fall beurteilen.TPD hat geschrieben:Auf jeden Fall.Wegen solchen Sachen werden Materialseilbahnen auch Konssesionen und Neubauten CEN Normen mit der Zeit einhalten müssen.
Denn selbst eine simple Materialseilbahn darf nicht einfach so abstürzen.
Wenn es dumm läuft könnten ja völlig unbeteiligte Passanten gefährdet werden.
Ich bin der Meinung, wenn die oben genannten Punkte quasi als "Regelungen" klar aufgestellt werden, könnte man die Sicherheit von Materialseilbahnen ohne die Nachteile einer Konzession verbessern.
Nicht vergessen darf man aber, dass ein Personentransport auf einer Materialseilbahn immer auf eigene Verantwortung geschieht und strengere Regeln, Normen oder eine Konzession diesen niemals, auch nicht nur schon minimal, rechtfertigen dürfen.
- Samuel
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Re: Absturz einer Transportseilbahn Kt. Schwyz
Bei Matrialseilbahnen braucht es gar keine neuen Regelungen, Vorschriften usw. Jeder, der in diese Holzkisten einsteigt, und dabei das Schild "Für Personentransport nicht zugelassen" missachtet, weiss, dass das Risiko eines Unfalles viel grösser ist als bei Personenseilbahnen. Das wussten auch diese Eltern.
Die momentanen Vorschriften und Regelungen reichen. Jeder Auswärtiger erfährt noch an der Station, dass er eigentlich mit der Bahn nicht fahren sollte. Und der Älpler, der die Bahn gebraucht, wird wohl noch genügend Vertrauen in seine eigenen Unterhaltsarbeiten haben.
Die momentanen Vorschriften und Regelungen reichen. Jeder Auswärtiger erfährt noch an der Station, dass er eigentlich mit der Bahn nicht fahren sollte. Und der Älpler, der die Bahn gebraucht, wird wohl noch genügend Vertrauen in seine eigenen Unterhaltsarbeiten haben.
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Re: Absturz einer Transportseilbahn Kt. Schwyz
Rein rechtlich, müssten Materialseilbahnen nach der Maschinenbaurichtlinie ausgelegt werden. Im Gegensatz zu den gängigen Seilbahnnormen sehen diese z.B. im Bereich der Seilauslegung wesentliche strengere Faktoren vor. Dafür werden weniger Sicherheitseinrichtungen gefordert, wie z.B. Fangbremsen, Überdrehzahlauslösungen, Entgleisungsschutz usw..