Weniger strenge EU-Auflagen für alte Bergbahnen

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Monte
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Weniger strenge EU-Auflagen für alte Bergbahnen

Beitrag von Monte »

Mir ist der Artikel per Alpinforum in die Finger gekommen.

http://www.htr.ch/politik/weniger-stren ... 37742.html

Es freut mich sowas zu hören wiederum bringt es mich zu weissglut wenn ich denke wenn man mit dem nur ein Jahr früher gekommen wäre....... :evil: Könnt ihr selber ausdenken was ich damit meine!

Somit hätte die Isenau Gondelbahn bessere Chancen und den anderen Wenigen Oltimern!
martin
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Re: Weniger strenge EU-Auflagen für alte Bergbahnen

Beitrag von martin »

Das was im zitierten Artikel steht, ist schon lange bekannt und seit 2007 im geltenden Recht verankert. Das Problem ist die Aussage "gleicher Sicherheitsgrad".

Vielleicht muss man erwähnen, dass die Seilbahnnormen sich in drei Stufen entwickelten. Die ersten verbinlichen Verordnungen entstanden Mitte der sechziger Jahre. Diese ersten Seilbahnverordnungen sind auch der Grund, warum 1963 in der Schweiz die letzte VR101 ihren Betrieb aufnahm, denn sie genügte bereits dieser ersten Verordnung nicht mehr.
Einen weiteren Schritt gab es mit der Anpassung der Verordnungen an den Stand der Technik Mitte der achziger Jahre. Diesesmal verschwand die Giovanolaklemme vom Markt, da sie ab diesem Zeitpunkt für Neuanlagen nicht mehr genügte.
Ab 2007 kamen nun die aktuellen CEN Normen. Sie führten dazu, dass beispielsweise die aktuelle Generation der Leitner Anlagen deutlich schwerer ausfallen als solche aus den 90iger Jahren.

Bis zu den ersten Verordnungen gab es nur einige provisorische Erlasse welche dem Eisenbahngesetz angegliedert waren.

Bei Pendelbahnen können ähnliche technische Entwicklungen wie bei den oben erwähnten kuppelbaren Bahnen beobachtet werden. So verschwand die Pflicht für das zweite Zug- bzw. Tragseil oder die Fangbremse.
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