Schrägaufzüge

Technik, Betrieb, Entwicklung und Innovation bei Seilbahnen und ihren Komponenten.
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salvi11
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Schrägaufzüge

Beitrag von salvi11 »

Ab wann gelten Schrägaufzüge als Seilbahn? Diese Frage geht hauptsächlich an Felix.

Wieso z.B. gilt diese Bahn nicht als Seilbahn? Ich seh ein Seil, zwei Kabinen und Führungsschienen. Klar, es ist nicht eine gewöhnliche Standseilbahn, aber es ist eine Seilbahn.
- http://www.youtube.com/watch?v=qjdj9zjs ... e=youtu.be


Warum gilt diese anscheinende "Seilbahn" hier als Seilbahn?
- http://upload.wikimedia.org/wikipedia/c ... umasee.JPG
- https://www.bergbahnen.org/seilbahn/3097/de/daten.php

Und auch hier, ein Schrägaufzug der als Seilbahn gilt
- https://www.bergbahnen.org/seilbahn/2451/de/daten.php


Es ist mir bewusst, dass niemals alle Schrägaufzüge in der Schweiz bekannt sind und man sie niemals in eine Datenbank verfrachten könnte. Mich und auch bündner finden es einfach komisch, dass manche Schrägaufzüge als Seilbahn gelten und manche nicht.
Zuletzt geändert von salvi11 am So, 30.06.2013, 11:23, insgesamt 3-mal geändert.
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Felix
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Re: Schrägaufzüge

Beitrag von Felix »

Hm, gute Frage :)

Ich habe irgendwann mal eine Reihe von Schrägaufzügen eingetragen, aber natürlich waren mir damals nicht "alle" bekannt. Laut Wikipedia ist das Hauptunterscheidungskriterium zwischen Schrägaufzug und Standseilbahn der Zweck, dem sie dienen. Schrägaufzüge für die Erschliessung von Gebäuden, Standseilbahnen für die öffentliche Personenbeförderung. Ist nur die Frage, ob das ein Kriterium für die Datenbank ist, denn wir haben ja auch Seilbahnen eingetragen, die nicht dem öffentlichen Personentransport dienen ;).

Rechtlich gesehen gibt es wohl eine eindeutige Unterscheidung, nämlich ob die Anlage nach Seilbahn- oder nach Aufzugsrichtlinien gebaut wurde. Z. B. die unterirdische, senkrecht verlaufende Anlage bei den Grimselkraftwerken ist de jure auch eine Seilbahn, völlig paradox ... Allerdings müsste man das auch erst einmal bei jeder Anlage klären, nach welchen Richtlinien die Bahn gebaut wurde.

Also kurz zusammengefasst, im Moment weiss ich auch nicht so genau, welche Bahnen wir in die DB eintragen sollen ... Vielleicht hat ja noch jemand einen anderen Vorschlag?
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bündner
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Re: Schrägaufzüge

Beitrag von bündner »

Mein Vorschlag wäre es dass man alle die wie eine Standseilbahn gebaut sind, sprich wenn es ein (oder zwei Seile falls es ein oberes- und unteres Zugseil hat), einträgt, und diese die wie ein Lift gebaut sind, also mit 4-5 Seilen nicht einträgt.
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Re: Schrägaufzüge

Beitrag von ProfiSuisse »

Ich finde, auch wenn sie in der Seilbahndatenbank des Bundes drin sind, sollten sie auch hier hinein, z.B. diese am Flughafen Zürich.


Ich finde, man sollte ein eigenes Thema eröffnen, wo man zu jeder Seilbahn schnell absprechen kann, ob diese aufgenommen werden soll.
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Re: Schrägaufzüge

Beitrag von Raffi »

Ich habe mal einen simplen Vorsatz im Buch "Schienenetz Schweiz" im Zusammenhang mit dem ehemaligen Angioli-Schräglift in Lugano gelesen:

Stanseilbahn mit zwei Wagen = Standseilbahn

Standseilbahn mit nur einem Wagen (ob mit umlaufenden Zugseil oder mit Windenantrieb) = Schrägaufzug

Ich gebe allerdings zu, dass dies paradox tönt. Ich selber bezeichne lange Standseilbahnen mit nur einem Wagen, zB die Tessenbergbahn in Ligerz, die Ritombahn oder Gelmerbahn, auch nicht umgangssprachlich als "Schrägaufzug".

:D :D
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Felix
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Re: Schrägaufzüge

Beitrag von Felix »

Also ich denke, wenn die Bahnen in erster Linie dem öffentlichen Personentransport dienen, werde ich sie in Zukunft als Standseilbahn in die DB aufnehmen, unabhängig von der Technik. Also z. B. Leisee oder auch Tigignas sind eigentlich recht eindeutige Fälle, andere sind etwas weniger eindeutig, da werde ich dann von Fall zu Fall entscheiden. Wenn ihr neue Anlagen meldet wäre es daher gut, wenn ihr noch ein paar zusätzliche Infos angeben würdet.
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salvi11
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Re: Schrägaufzüge

Beitrag von salvi11 »

Rechtlich gesehen gibt es wohl eine eindeutige Unterscheidung, nämlich ob die Anlage nach Seilbahn- oder nach Aufzugsrichtlinien gebaut wurde. Z. B. die unterirdische, senkrecht verlaufende Anlage bei den Grimselkraftwerken ist de jure auch eine Seilbahn, völlig paradox ... Allerdings müsste man das auch erst einmal bei jeder Anlage klären, nach welchen Richtlinien die Bahn gebaut wurde.
Das wäre wirklich zu Mühsam. Ich kann mir gut vorstellen, dass es über 500 oder sogar noch mehr Schrägaufzüge in der Schweiz gibt. Die meisten für Erschliessungen von Häuser, Hotels oder Wohngebiete die an einem Hang gebaut sind. Die Idee mit dem Touristischen Zweck finde ich die Best mögliche Lösung. Wie willst du sie dann kennzeichnen, mit ST oder was neues wie z.B SA, also Schräg-Aufzug?
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Re: Schrägaufzüge

Beitrag von ProfiSuisse »

Ich würde sagen ST wie bisher
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Re: Schrägaufzüge

Beitrag von bündner »

Naja, es gibt auch Lifte die dem öffentlichen Personentransport dienen, und wenn du dann Schrägaufzüge mit Lifttechnik in die Datenbank nimmst kann man genau so gut auch Lifte rein tun...
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salvi11
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Re: Schrägaufzüge

Beitrag von salvi11 »

Aber wie wissen wir, nach welchen Normen der Lift/Seilbahn gebaut wurde? Mit deiner Seiltechnik bin ich nicht ganz zufrieden.
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bündner
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Re: Schrägaufzüge

Beitrag von bündner »

Das solltest du ja wissen. :wink: Von Fall zu Fall Felix entscheiden lassen wird das Beste sein.
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Re: Schrägaufzüge

Beitrag von Wurfhebelklemme0304 »

Hallo Leute,

zu dem Thema hab ich mir auch Gedanken gemacht, weil ich es spannend finde.
Vor kurzem hat ja Steurer eine Bahn gebaut, die von einem Hotel in Arosa bis zur Piste an der 4 KBK von BMF(/Städeli) führt. Ich glaub die heißt jetzt Tschuggen Express. Lange Rede, kurzer Sinn: die hat auch ein Antriebsseil und ein Gegenseil (oder vlt. sogar ein endloses Seil?), aber nur einen Wagen. Das hat anscheinend den Zweck, dass der Wagen waagerecht in die Station einfahren kann. Jetzt wollte ich dann herausfinden, ob das dann auch eine Standseilbahn ist.
Damit ich hier nicht irgendeinen Quatsch erzähle (wie ich es schon bei der Kuppelgeschichte gemacht habe), hab ich mal meine Universallektüre vom legendären Von-Roll-Konstrukteur Gottfried Hofmann befragt:
Wie ihr dem Bild entnehmen könnt, sind auch Schrägaufzüge mit Gegengewicht in der Standseilbahn-Nomenklatur mit drin. Er nennt aber auch: "A funicular car is propelled by a single wire rope or with a drive rope and a counter rope." Somit können wir sicher sein, was wir auf jeden Fall ausschließen können: Die Schrägaufzüge mit mehreren dünnen Drahtseilen, wie sie eigentlich üblich sind. Dann ist das in Arosa definitiv eine Standseilbahn und wir können auch Steurer jetzt als Produzent von Standseilbahnen bezeichnen.

Freundlichste Grüße

Eure Wurfhebelklemme :D

https://s15.directupload.net/images/181121/vajgji74.jpg
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salvi11
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Re: Schrägaufzüge

Beitrag von salvi11 »

Um dieses Thema abzulschliessen verlinke ich gerne dieses PDF, welches beschreibt, was eine Standseilbahn und was ein Schrägaufzug ist. Ich habe das Dokument noch nicht durchgeschaut, werde das aber bestimmt nachholen.

Standseilbahn oder Schrägaufzug?

Hier auf Dokumente Klicken für das PDF vom 29.01.20:
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/su ... %A4gaufzug
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